Die bestehende Steuersystematik für Eheleute steht immer wieder im Zentrum wirtschafts- und gleichstellungspolitischer Diskussionen. Eine konkrete Reformoption fand dabei Eingang in den Koalitionsvertrag und soll in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden. Konkret besteht sie in der Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V zugunsten des sogenannten Faktorverfahrens. Diese Änderung soll zu mehr Fairness bei der Steuerbelastung von Ehepaaren führen. Das Faktorverfahren baut auf der Steuerklasse IV auf, berücksichtigt aber bei ungleicher Einkommensverteilung den nicht genutzten Splittingvorteil, indem er die Lohnsteuer beider Personen um den gleichen Anteil verringert.
Da die Steuerlast in der Steuerklasse V sehr hoch ausfällt, führt diese Option bei einem Ehepaar zu einem geringeren Durchschnitts- und Grenzsteuersatz für die Person, die bislang nach Steuerklasse V besteuert wird. In der überwiegenden Zahl betrifft dies Ehefrauen. Auch wenn sich durch das Faktorverfahren an der endgültigen Einkommensteuerlast eines Ehepaars keine Änderungen ergeben, impliziert das höhere monatliche Nettoeinkommen für die bisher höher besteuerten Personen einen positiven Arbeitsanreizeffekt.
Um die Folgen dieser Änderung bestmöglich abzuschätzen, begleiten und unterstützen wir die zuständigen Fachreferate in mehreren Bundesministerien durch umfangreiche Datenauswertungen und Analysen. Mit unserem Mikrosimulationsmodell auf Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik können wir steuerliche Wirkungen darstellen, also Verschiebungen der Lohnsteuerlast innerhalb von Ehepaaren und zeitliche Verschiebungen zwischen Lohn- und Einkommensteuer, und die Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen abschätzen. Über die kurzfristigen fiskalischen Effekte hinaus können wir die erwarteten Verhaltensanpassungen beim Arbeitsangebot schätzen und verwenden hierfür ein weiteres Mikrosimulationsmodell, das die Daten des Sozioökonomischen Panels nutzt, einer großen repräsentativen Haushaltsbefragung, in der auch Informationen zur Arbeitszeit enthalten sind. Wir liefern damit wichtige Erkenntnisse und leisten so einen Beitrag zu einer evidenzbasierten Steuerpolitik.
Ihr Nutzen
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