Wohnen & Wohngeld

Im Themenbereich Wohnen & Wohngeld beschäftigt sich MICRO mit den Auswirkungen wirtschaftlicher Entwicklungen und Gesetzesänderungen auf die Bereiche Wohnen und die Sozialleistung Wohngeld sowie deren Wechselwirkungen mit anderen Leistungen (insbesondere Kinderzuschlag und Zahlungen des SGB II und SGB XII). Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache Haushalte bei der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll sicherstellen, dass Haushalte, die über ein gewisses eigenes Einkommen verfügen, nicht aufgrund hoher Mietpreise auf Leistungen gem. SGB II bzw. SGB XII angewiesen sind.

Durch eine Reihe an Reformen wurde die Bedeutung des Wohngeldes als Sozialleistung in den vergangenen Jahren erheblich gestärkt und soll so die Wohnkostenbelastung infolge gestiegener Mieten reduzieren.

Die Abteilung beschäftigt sich zum einen mit der Evaluation vergangener Reformen wie der Wohngeldreform 2020 sowie zukünftigen Entwicklungen anhand von Erwartungen und möglichen Gesetzesszenarien, welche mittels Mikrosimulationsmodell prognostiziert werden.

Evaluierung der Wohngeldreform 2020

Laufzeit: seit 2021

Das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) trat zum 1. Januar 2020 mit dem Ziel in Kraft, Wohngeldhaushalte infolge steigender Mieten zu entlasten und Haushalte bei der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens zu unterstützen.

Dazu wurde eine regelmäßige Anpassung an die Miet- und Einkommensentwicklung beschlossen (sogenannte »Dynamisierung«). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Wirksamkeit des Wohngeldes auch bei Miet- und Einkommensänderungen erhalten bleibt und Wechsel zu Leistungen des SGB II und SGB XII infolge gestiegener Mieten zu begrenzen. Nach einer Anhebung der Höchstbeträge für Miete und Belastung im Jahre 2020 sollen diese alle zwei Jahre an die wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden.

Des Weiteren wurde die Mietenstufe VII für Gebiete mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt sowie Anpassungen bei Freibeträgen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen vorgenommen.

Das Ziel des Projekts ist die Untersuchung der Wirksamkeit und Verteilungswirkungen dieser Maßnahmen anhand von empirischen Methoden und unter Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze. Weiterhin sollen Berechnungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf Ausgaben, Anzahl, Zusammensetzung der Empfängerhaushalte, durchschnittliche Leistungshöhe und weitere Merkmale prognostizieren. Zudem sollen zukünftige Entwicklungen im Wohngeld anhand des FIT Wohngeldsimulationsmodell (siehe Wohngeldsimulationsmodell) simuliert werden.

 

Auftraggeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

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Carsten Hänisch

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Dr. Carsten Hänisch

Gruppenleiter Familie, Bildung und Beruf

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Kathrin Hausmann

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Kathrin Hausmann

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Marc Kerstan

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Timo Meiendresch

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Timo Meiendresch

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Sven Stöwhase

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Dr. Sven Stöwhase

Abteilungsleiter

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Niedrigeinkommensmodell (NEM)

Laufzeit: seit 2020

Das Niedrigeinkommensmodell des Fraunhofer FIT dient der Prognose von Sozialleistungen, die sich gezielt an Haushalte mit niedrigen Einkommen richten. Hierzu gehören insbesondere das Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus dem SGB II. Neben Transferleistungen bildet NEM alle relevanten Teile des deutschen Steuersystems ab und ermöglicht somit eine adäquate Abschätzung der Folgewirkungen von Reformen im Wohngeld als auch in verwandten Leistungen. 

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Gruppenleiter Familie, Bildung und Beruf

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